BE WILD AND FREE | PHILIPP SCHRAUT

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer

1) Teilnahmebedingungen

Wir bewegen uns bei unseren Wanderungen in der freien Natur und die Teilnehmer sind sich bewusst, dass beim Aufenthalt in der Natur – speziell im hochalpinen Gelände – immer ein Restrisiko besteht (Steinschlag, Absturzgefahr, Blitzschlag, Vieh auf der Alm, Zecken, Unterkühlung…..).
Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er (sie) über die notwendige Qualifikation gemäß der Ausschreibung der Tour verfügt (Kondition, Trittsicherheit, Schwindelfreiheit).

2) Gesundheit

Für eine Teilnahme ist ein guter Gesundheitszustand unumgänglich. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen sind von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen. Ebenso Personen, die aktuell an fieberhaften Erkrankungen leiden.Teilnehmer mit chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes, Epilepsie, Herz- und Kreislaufprobleme, Allergien) werden gebeten vor der Tour den Veranstalter darüber zu informieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Wanderleiter nicht berechtigt ist dem Teilnehmer vor, während oder nach der Tour irgendwelche Medikamente zu verabreichen.

3) Besondere Outdoor Risiken

Bei sämtlichen Trekking- und Wandertouren, ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Steinschlag, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen usw.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem/r Teilnehmer/in ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Kunden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinander zu setzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Die Teilnahme an den Touren erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Anweisungen des Wanderleiters müssen Folge geleistet werden. Die Einhaltung von Gruppenregeln (gegenseitige Rücksichtnahme, Einschätzung der eigenen Grenzen und Schwächen, Wandern als Gruppe im Gruppenverband) ist aus Sicherheitsgründen unbedingt notwendig. Teilnehmer/innen, die außerhalb des Gruppenverbandes wandern oder abseits der Gruppe im Gelände herumstreifen, wandern prinzipiell in Eigenverantwortung. Derartiges Verhalten kann zudem für die gesamte Gruppe zu Zusatzrisiken und -gefahren führen.

Bei manchen Touren gehört der Umgang mit einem Messer oder offenem Feuer zum festen Programm. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können immer wieder Verletzungen oder Beschädigungen der Ausrüstung hervorgerufen werden. Hierfür kann keine Haftung seitens des Veranstalters übernommen werden. Es wird vorausgesetzt, dass alle Teilnehmer sich dieser Gefahren bewusst sind und sich entsprechend umsichtig verhalten.

4) Mindestteilnehmerzahl

Die maximale Gruppengröße und die Mindestteilnehmerzahl ist bei den jeweiligen Touren angeführt. Sollte diese nicht erreicht werden, ist der Veranstalter berechtigt die Tour abzusagen. Es gibt jedoch die Möglichkeit (das Einverständnis aller Teilnehmer vorausgesetzt) die Tour mit einem Kleingruppenzuschlag durchzuführen.

5) Anmeldung und Buchung

Die Anmeldung kann schriftlich (per Brief, e-mail, sms) oder auch telefonisch erfolgen und wird schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich. Mit der Buchungsbestätigung wird die Bezahlung von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Die Bezahlung des Restbetrages muss bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne weitere Aufforderung auf das Konto des Veranstalters erfolgen. Restbeträge können in Ausnahmefällen vor der Veranstaltung (Wanderung, Kurs etc.) in bar beglichen werden. Die Bezahlung per Bankomat oder Kreditkarte ist leider nicht möglich.

Jeder Teilnehmer erhält nach Anmeldung eine genaue Information über den Ablauf der Tour, Treffpunkt, Uhrzeit, Ausrüstung, AGB etc.

6) Rücktritt/Storno

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Hierbei werden folgende Stornogebühren einbehalten:

    • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 %
    • vom 29.- 8. Tag 50 %
    • ab dem 7. Tag 100 %Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der den Vertrag übernimmt. Eventuelle daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Philipp Schraut ist berechtigt Veranstaltungen kurzfristig abzusagen (bei eintägigen Wanderungen bis zu 1 Tag vorher), wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder widrige Umstände sie dazu zwingen (z. B. Unfall, Todesfall etc.). Der Teilnehmer erhält dann kurzfristig seinen einbezahlten Betrag zurück, ausgenommen er (sie) wünscht die Teilnahme an einer Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt.
7) Tourabsage/-abbruch/-änderung

Abgesehen von der Mindestteilnehmerzahl werden Wanderungen fast bei jedem Wetter durchgeführt. Extreme Wetterunbilden wie große Lawinen- oder Vermurungsgefahr, heftige Gewitter, Hochwasser, Bergsturz, Unfall, plötzlicher Herzinfarkt und Ähnliches können uns natürlich zu Abänderungen oder Abbruch einer Tour zwingen. Schlechtes Wetter allein ist kein Grund eine Tour abzusagen, gerade bei unwirtlichen Bedingungen oder nach einem Gewitter ergeben sich oft die schönsten Stimmungen. Bei Abbruch oder Abänderung einer Tour durch den Wanderleiter ist das volle Führerhonorar fällig.

8) Haftung

Der Wanderleiter haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Wanderleiters zurückzuführen sind.
Bei Unternehmungen im Gebirge kann ein Restrisiko nie ganz ausgeschlossen werden, daher muss ein gewisses Maß an Eigenverantwortung der Teilnehmer vorausgesetzt werden. Der Wanderleiter wird im Rahmen seiner Möglichkeiten bestrebt sein, dieses Risiko auf ein Minimum zu beschränken.

9) Versicherung

Wir empfehlen bei Wanderungen im Gebirge eine Unfallversicherung abzuschließen, da beispielsweise eine Hubschrauberbergung sehr hohe Kosten verursachen kann. Als Mitglied bei einem alpinen Verein oder Förderer der Bergrettung ist man zumeist automatisch versichert und hat zudem diverse Kostenvorteile auf alpinen Hütten.

10) Preis/Leistungen

Sofern nicht anders vereinbart gelten die Preise in Euro, pro Person, inkl. Mehrwertsteuer. Eine Bezahlung mit komplementären Währungssystemen ist ganz oder teilweise auf Anfrage möglich.
Die Preise sind grundsätzlich bei den angebotenen Touren angeführt, wenn nicht, wird ein Angebot erstellt.
In den Preisen nicht inkludiert sind: allfällige Verpflegungskosten*, Fahrtkosten/Transfers jeglicher Art, Unterkunft*, Versicherungen, Trinkgelder.

*Ausnahme: mehrtägige Survivalkurse, siehe auch Detailbeschreibung

11) Gutscheine

Es besteht die Möglichkeit, Gutscheine für eine Veranstaltung weiterzuverschenken. Diese sind zum ausgeschriebenen Veranstaltungspreis bzw. bei individuellen Veranstaltungen zum vereinbarten Preis erhältlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind Gutscheine binnen 12 Monaten einzulösen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

12) Verhalten in der Natur
  • wir lärmen nicht – wir wollen die Tierwelt beobachten und nicht, dass das Wild aus lauter Angst flüchtet
  • wir drehen um, wenn Gefahr in Verzug ist
  • wir helfen uns gegenseitig, sind rücksichtsvoll auch anderen Wanderern gegenüber
  • wir schützen die Natur
  • wir provozieren keine Kühe, Hunde usw. und verhalten uns entsprechend
  • wir nehmen unseren Müll wieder mit ins Tal und versuchen auch sonst keine Spuren zu hinterlassen
13) Veröffentlichung von Bildmaterial und Berichten

Sollte mit den Teilnehmer/innen nichts Gegenteiliges vereinbart werden, erklären sich diese einverstanden, dass die vom Wanderleiter oder von anderen Teilnehmer/innen während der Tour aufgenommen Fotos, Videofilme oder darüber verfasste Berichte, auf Webseiten, in Diavorträgen, anderen Medien oder in anderen Drucksorten unter Wahrung aller Rechte der Persönlichkeit der Teilnehmer/innen, veröffentlicht werden oder weiterverwendet werden können. Jeder Teilnehmer erhält auf Wunsch die Bilder, die auf der jeweiligen Tour vom Wanderleiter aufgenommen werden.

14) Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes Nr. 675/96. Daten werden für die vereinbarten Dienstleistungen verwendet.

15) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

16) Lösung der Streitigkeiten

Die Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, werden der, vom Schiedsgericht der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen vorgesehenen Mediationsstelle für einen Mediationsversuch unterbreitet.
Sollte dieser Versuch scheitern, wird der Rechtsstreit mit einem durch die Schiedsordnung des genannten Schiedsgerichts Bozen geregelten Schiedsverfahren entschieden. Das Schiedsverfahren wird von einem Einzelrichter oder von einem aus drei Schiedsrichtern bestehenden Schiedsrichtersenat entschieden, wie es in der oben genannten Schiedsordnung vorgesehen ist.

Stand: 01.05.2020

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